ROSINENPRAXIS
MR.Dr.Maximilian Rosivatz
Facharzt für Innere Medizin
Högenauerstr.20
5280 Braunau am Inn
http://rosivatz.net E-MAIL: medintern@gmx.at
Nach fast 20 jähriger Knochenarbeit mit „allen
Kassen“ war ich an der Schwelle zum
60. Lebensjahr aus gesundheitlichen
Gründen gezwungen“, meinen
Kassenvertrag als Facharzt für Innere Medizin mit den §-2 Krankenkassen zu kündigen.
Auch war meine Familie der Meinung ich hätte es mir verdient, nach über 30 jähriger ärztlicher
Tätigkeit etwas leiser zu treten. 3 Jahre Turnus mit 12-15 Nachtdiensten. (1971-74) 3 Jahre als praktischer Arzt mit allen
Kassen (1974-1976) (mit vielen
Wochenenddiensten, da ich zu dieser Zeit als jüngster Arzt in der Stadt
Braunau häufig für Kollegen einspringen musste. Dann ½ Jahr Präsenzdienst. 6 Jahre als Facharztassistent in Ausbildung zum
Facharzt für Innere Medizin und dann als Oberarzt bis 1985 (mit wiederum
12-15 Nachtdiensten) im Krankenhaus Braunau. Von 1985 –
2005 Niederlassung als Facharzt
für Innere Medizin für alle Kassen
in Braunau am Inn. Jahrelange berufspolitische Aktivitäten
(Fachgruppenvertreter, Vorstandsmitglied und Präsident des Berufsverbandes
Österreichischer Internisten). Gesundheitliche Probleme zwangen mich zu einer
Änderung meines beruflichen Umfeldes.Als einzig
mögliche Alternative zu einer vorzeitigen Pension sah ich als Ausweg die
Kündigung der §-2 Kassen, zumal noch 1 Tochter in Innsbruck studierte und
mein Sohn als freischaffender Künstler noch Unterstützung benötigte. Nachdem eine Kollegin, die sich um meine Stelle
für die &-2- Kassen beworben hatte, für das von mir vorgeschlagene
Modell : zunächst für 2 Jahre nur mit dem Patientenstock der §-2 Kassen zu
beginnen und dann nach 2 Jahren alle Kassen
zu übernehmen und das 1995
neu errichtete Praxisgebäude
von mir zu erwerben, kein Interesse zeigte, beschloss ich meine Praxis in
Hinkunft als „Rosinenpraxis“ weiterzuführen. Diese Bezeichnung haben Ärztekammerfunktionäre
und Kollegen kreiert, weil man eigentlich wenig begeistert ist, wenn ein
Arzt die §-2 Krankenkassen (das sind die Gebietskrankenkasse, die
Bauernkasse und einzelne Betriebskrankenkassen) allein kündigt und die sogenannten „kleinen
Kassen“ (das sind die BVA, die SVA der Eisenbahner und die SVA der
Gewerblichen Krankenkassen) behält. Diese „kleinen Kassen“ haben zur Honorierung des
Arztes ein sogenanntes Einzelleistungssystem (nicht wie bei den §-2 Krankenkassen ein
Pauschalsystem – bei dem für 3 Monate mit einem Krankenschein – jetzt die e-card – viele Leistungen (z.B. alle Rezepte,
Überweisungen etc.) ohne Selbstbehalt
abgegolten werden.) Das heißt
bei den „kleinen Kassen“ wird dem Arzt jede
Leistung honoriert (mit Selbstbehalt des Patienten von 10-20 %). Es gibt
eine Ausnahme – bei Überschreiten einer für jede Kasse festgelegten Zahl von Ultraschall- Untersuchungen werden weitere Ultraschalluntersuchungen
nicht mehr bezahlt. Die
Honorierung liegt bei diesen Krankenkassen etwa 10-20 % über den Honoraren der §-2
Krankenkassen. Daher der Begriff: „Rosinenpraxis“, so als ob der
behandelnde Arzt sich die Rosinen aus des Lebenskuchen suche. Unter den Tisch fällt dabei, dass PatientInnen der kleinen Kassen natürlich auch bevorzugt
die Rosinen aus dem Kuchen suchen. ·
Weniger
volle Wartezimmer ·
Weniger
Wartezeit auf einen Termin ·
mehr Zeit
, die einem der Arzt
für Beratung und Untersuchung bieten kann ·
besondere
Erfahrung und Ausbildung des Arztes, der ja
auch mehr Zeit für Fortbildung investieren kann ·
hochwertige
Geräte ·
ein weniger
gestresster behandelnder Arzt, der dann auch weniger Fehler macht ·
entsprechend
geschultes und qualifiziertes
Personal Nachdem die O.Ö. Ärztekammer vor Jahren
beschlossen hat, Verträge mit den „kleinen Kassen“ (das sind die BVA, die
VA der Eisenbahner und die SVA der Gewerblichen Wirtschaft) ohne §-2 Kassen (Gebietskrankenkasse,
diverse Betriebskrankenkassen und die SVA der Bauern)- nicht mehr zu vergeben, ist damit die „Rosinenpraxis“ leider ein Auslaufmodell. Das
bedeutet, dass bei
meiner Pensionierung diese Praxis
entweder nur mehr als sogenannte „Wahlarzt“-
Praxis (Man muss die Behandlung zunächst bezahlen und bekommt dann das
Honorar nach Abzug des Selbstbehaltes zurück), oder wieder als Praxis mit
allen Kassen weitergeführt werden
kann, wobei derzeit aber die entsprechenden Kassenstellen in Braunau schon
besetzt sind.
Rosinenpraxis ade
