ROSINENPRAXIS

MR.Dr.Maximilian Rosivatz

Facharzt für Innere Medizin

Högenauerstr.20   5280 Braunau am Inn        

http://rosivatz.net E-MAIL: medintern@gmx.at

Nach fast 20 jähriger Knochenarbeit mit „allen Kassen“ war  ich an der Schwelle zum 60. Lebensjahr  aus gesundheitlichen Gründen gezwungen“, meinen  Kassenvertrag als Facharzt für Innere Medizin  mit den §-2 Krankenkassen zu kündigen. Auch war meine Familie der Meinung ich hätte es mir verdient,  nach über 30 jähriger ärztlicher Tätigkeit etwas leiser zu treten.

3 Jahre Turnus mit 12-15 Nachtdiensten. (1971-74)

3 Jahre als praktischer Arzt mit allen Kassen  (1974-1976) (mit vielen Wochenenddiensten, da ich zu dieser Zeit als jüngster Arzt in der Stadt Braunau häufig für Kollegen einspringen musste. Dann  ½ Jahr Präsenzdienst.

6 Jahre als Facharztassistent in Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin und dann als Oberarzt bis 1985 (mit wiederum 12-15 Nachtdiensten) im Krankenhaus Braunau.

Von 1985 – 2005 Niederlassung  als Facharzt für Innere Medizin für alle Kassen in Braunau am Inn. Jahrelange berufspolitische Aktivitäten (Fachgruppenvertreter, Vorstandsmitglied und Präsident des Berufsverbandes Österreichischer Internisten).

Gesundheitliche Probleme zwangen mich zu einer Änderung meines beruflichen Umfeldes.Als einzig mögliche Alternative zu einer vorzeitigen Pension sah ich als Ausweg die Kündigung der §-2 Kassen, zumal noch 1 Tochter in Innsbruck studierte und mein Sohn als freischaffender Künstler noch Unterstützung benötigte.

Nachdem eine Kollegin, die sich um meine Stelle für die &-2- Kassen beworben hatte, für das von mir vorgeschlagene Modell : zunächst für 2 Jahre nur mit dem Patientenstock der §-2 Kassen zu beginnen und dann nach 2 Jahren alle Kassen  zu übernehmen und das 1995  neu errichtete  Praxisgebäude von mir zu erwerben, kein Interesse zeigte, beschloss ich meine Praxis in Hinkunft als „Rosinenpraxis“ weiterzuführen.

Diese Bezeichnung haben Ärztekammerfunktionäre und Kollegen kreiert, weil man eigentlich wenig begeistert ist, wenn  ein  Arzt die §-2 Krankenkassen (das sind die Gebietskrankenkasse, die Bauernkasse und einzelne Betriebskrankenkassen) allein   kündigt und die sogenannten „kleinen Kassen“ (das sind die BVA, die SVA der Eisenbahner und die SVA der Gewerblichen Krankenkassen) behält.

Diese „kleinen Kassen“ haben zur Honorierung des Arztes ein sogenanntes Einzelleistungssystem (nicht  wie bei den §-2 Krankenkassen ein Pauschalsystem – bei dem für 3 Monate mit einem  Krankenschein – jetzt die e-card – viele Leistungen (z.B. alle Rezepte, Überweisungen etc.) ohne Selbstbehalt  abgegolten werden.)  Das heißt bei den „kleinen Kassen“ wird dem Arzt jede Leistung honoriert (mit Selbstbehalt des Patienten von 10-20 %). Es gibt eine Ausnahme – bei Überschreiten einer für jede Kasse festgelegten  Zahl von Ultraschall- Untersuchungen  werden weitere Ultraschalluntersuchungen nicht mehr bezahlt.

 Die Honorierung liegt bei diesen Krankenkassen etwa 10-20 %  über den Honoraren der §-2 Krankenkassen.  Daher der Begriff: „Rosinenpraxis“, so als ob der behandelnde Arzt sich die Rosinen aus des Lebenskuchen suche.

Unter den Tisch fällt dabei, dass PatientInnen der kleinen Kassen natürlich auch bevorzugt die Rosinen aus dem Kuchen suchen.

·        Weniger volle Wartezimmer

·        Weniger Wartezeit auf einen Termin

·        mehr Zeit ,  die einem  der Arzt  für Beratung und Untersuchung bieten kann

·        besondere Erfahrung und Ausbildung des Arztes, der ja  auch mehr Zeit für Fortbildung investieren kann

·        hochwertige Geräte

·        ein weniger gestresster behandelnder Arzt, der dann auch weniger Fehler macht

·        entsprechend geschultes  und qualifiziertes Personal

Nachdem die O.Ö. Ärztekammer vor Jahren beschlossen hat, Verträge mit den „kleinen Kassen“ (das sind die BVA, die VA der Eisenbahner und die SVA der Gewerblichen Wirtschaft) ohne  §-2 Kassen (Gebietskrankenkasse, diverse Betriebskrankenkassen und die SVA der Bauern)- nicht mehr zu vergeben, ist damit die „Rosinenpraxis“ leider ein Auslaufmodell.

Das  bedeutet, dass  bei meiner  Pensionierung diese Praxis entweder nur mehr als sogenannte „Wahlarzt“- Praxis (Man muss die Behandlung zunächst bezahlen und bekommt dann das Honorar nach Abzug des Selbstbehaltes zurück), oder wieder als Praxis mit allen Kassen  weitergeführt werden kann, wobei derzeit aber die entsprechenden Kassenstellen in Braunau schon besetzt sind.

 

 

 
Rosinenpraxis ade